AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10.02.2022)

der EUROstor GmbH, Hornbergstraße 39, 70794 Filderstadt
– nachfolgend als EUROstor bezeichnet –

1. Allgemeines, Begriffsbestimmungen

(1) EUROstor bietet Kunden den käuflichen Erwerb von IT-Speichersystemen an.

(2) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen EUROstor und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Fassung.

(3) Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind ausschließlich natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer i. S. d. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

(4) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2. Vertrag

(1) Sofern nicht etwas anderes angegeben wird, sind die Angebote von EUROstor freibleibend.

Insbesondere stellt die Präsentation der Waren auf der Webseite und/oder in Katalogen von EUROstor kein Angebot im Recһtssinne dar. Die bestellten Waren können aufgrund der technisch bedingten Darstellungsmöglichkeiten geringfügig im Rahmen des Zumutbaren von den im Internet dargestellten Waren abweichen, insbesondere kann es hierbei zu farblichen Abweichungen kommen, soweit dies zumutbar ist.

(2) EUROstor behält sich das Recht vor Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.

(3) Der Auftrag durch den Kunden kann per E-Mail, per Telefax oder auch schriftlich erfolgen. Auftrag des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über das bestellte EUROstor-System dar. Ein Kaufvertrag kommt erst durch Übersendung einer Auftragsbestätigung durch EUROstor unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von EUROstor zu vertreten ist und diese mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. EUROstor wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.

3. Preise, Lieferumfang und Liefertermin, Versand und Gefahrübergang

(1) Sofern im Einzelfall zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart worden ist, gelten die Preise ab Lager Filderstadt zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und zzgl. Versand-, Verpackungs- und Transportversicherungskosten.

(2) Sofern im Einzelfall eine Lieferfrist bzw. ein Liefertermin vereinbart worden ist, ist deren Einhaltung durch EUROstor nur bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung durch den Kunden verpflichtend.

(3) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn EUROstor die Transportkosten übernommen hat.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

(4) EUROstor ist zur Teillieferung berechtigt, soweit eine Teillieferung unter Berücksichtigung seiner Interessen dem Kunden zuzumuten ist. Dies hat keinen Einfluss auf den Vertragsinhalt, insbesondere auf die von EUROstor geschuldete Leistung oder auf eine vereinbarte Leistungszeit.

(5) Für den Fall, dass für die Lieferung der Ware eine Transportversicherung abgeschlossen worden ist, sollte der Kunde die Ware sogleich bei Übernahme prüfen und bei Verdacht eines Transportschadens innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Schadensmeldung erstatten. Andernfalls entfällt jegliche Versicherungsleistung.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Alle Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bei Teillieferungen gilt dies für den Wert der Teillieferungen.

(2) Bei erstmaliger Bestellung kann Vorkasse oder Nachnahme verlangt werden, ebenso bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits.

(3) Sofern individualvertraglich per Email, Fax oder schriftlich kein abweichendes Zaһlungsziel vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, den Gesamtpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Er schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem eine pauschale Zahlung in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn sich der Kunde mit einer Abschlagszahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. EUROstor behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Pauschale nach Satz 3 wird auf einen geschuldeten Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

(4) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch EUROstor nicht bestritten wurden. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt

(1) EUROstor behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei falschen Angaben des Kunden über seine Kreditwürdigkeit oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, ist EUROstor – gegebenenfalls nach Fristsetzung – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, sofern der Kunde die Gegenleistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt EUROstor bereits jetzt alle Forderungen i. H. d. Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. EUROstor nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. EUROstor behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

(4) EUROstor verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dabei EUROstor.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass das EUROstor-System ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung des EUROstor-Systems sicherzustellen.

7. Gewährleistung

(1) Dem Kunden steht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu, welches nach den §§ 7, 8 dieser AGB modifiziert wird. Für digitale Produkte (§ 327 Abs. 1 und Abs. 5 BGB) und Waren mit digitalen Elementen (§ 327a Abs. 3 BGB) steht dem Verbraucher das gesetzliche Gewährleistungsrecht ohne die Modifikation des § 7 aber mit der Modifikation des § 8 dieser AGB zu.

(2) Bestellte Waren können im Rahmen des Zumutbaren geringfügig von den im Internet / Katalogen abgebildeten Waren abweichen. Es wird auf Ziffer 2 Abs. 1 dieser AGB verwiesen.

(3) Für Mängel der Ware leistet EUROstor zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dem Kunden stehen die weiteren Sekundärrechte der Gewährleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu.

(4) Der Kunde muss EUROstor offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

(5) Als Beschaffenheit der Ware gilt grds. nur die Produktbeschreibung von EUROstor als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung. Davon abweichend gilt die gesetzliche Regelung in folgenden Fällen: wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Unternehmers, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß der § 478 BGB und im Falle des Lieferregresses gemäß § 327 u BGB. Die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
(7) EUROstor gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

8. Haftungsbeschränkungen

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von EUROstor. EUROstor haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Er haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. EUROstor haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei EUROstor zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

9. Exportgenehmigung

Bei Export der gelieferten Ware ins Ausland hat der Kunde bei der Ausführung die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und des Herstellerlandes zu befolgen.

10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. §§ 15 Abs. 1, 37 Abs. 3 TDSG bleiben unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz von EUROstor zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. EUROstor ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.

Hier die EUROstor AGBs als pdf-Datei zum Download:

AGB

Service-AGB